6.50.00 Allgemeine Bestimmungen

Organisationsänderung des Studienzentrums
Vom 25. Mai 2005

 

Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 25. Mai 2005 (Mitt. TUC 2005, Seite 153).

 

  1. Das Präsidium setzt die Ordnung des Senats für das Studienzentrum vom 14. November 2000 in der Fassung vom 1. Juli 2003 außer Kraft.
  2. Die bisherigen Aufgabenbereiche des Studienzentrums werden dem Geschäftsbereich des Vizepräsidenten für Studium und Lehre zugeordnet.
  3. Der Vizepräsident für Studium und Lehre wird beauftragt, in Abstimmung mit den Studiendekanen und im Benehmen mit den Dezernenten des Akademischen Dezernats und der Hauptverwaltung einen entsprechend überarbeiteten Organisations- und Geschäftsplan zu erstellen.
  4. Die vorstehenden Beschlüsse werden nach Zustimmung durch den Personalrat über eine Veröffentlichung im Amtlichen Verkündungsblatt in Kraft gesetzt.

 

Der Personalrat hat der beantragten Maßnahme gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG am 17. Juni 2005 zugestimmt.