Richtlinie zur Zwischenevaluation von
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
an der Technischen Universität Clausthal, Niedersachsen
Vom 27. April 2004 und 4. Mai 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 540)
Die Gemeinsame Fakultät für Bergbau, Hüttenwesen und Maschinenwesen und die Gemeinsame Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät haben am 27. April 2004 bzw. 4. Mai 2004 folgende Richtlinie verabschiedet:
Die Zwischenevaluation soll zur Beurteilung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in den Bereichen Forschung und Lehre dienen. Dabei sind neben dem Istzustand nach drei Jahren auch die offerierten Arbeitsmöglichkeiten, die zeitliche Befristung sowie die Entwicklungsperspektiven der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu berücksichtigen. Die Zwischenevaluation soll auf einem transparenten Evaluationsverfahren und objektiven Evaluationskriterien beruhen.
Grundlage für die Zwischenevaluation bildet das Hochschulrahmengesetz (HRG) und seine Konkretisierung durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 24. Juni 2002. Demnach soll das Dienstverhältnis der Juniorprofessoren „vom Präsidium auf Vorschlag des Fakultätsrats um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn eine Lehrevaluation und eine auswärtige Begutachtung der Leistungen in Forschung oder Kunst dies rechtfertigen'' (§ 30 Abs. 4 S. 2 NHG i. V. m. § 48 Abs. 1 HRG).
Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung des Evaluationsverfahrens liegt laut NHG bei der jeweiligen Fakultät und die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Verlängerung der Juniorprofessur beim Präsidium der Technischen Universität Clausthal (kurz: TU Clausthal).
Die dafür maßgeblichen Evaluationskriterien und die notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung des Präsidiums sind:
1. Eigenbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors;
2. Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen;
3. Berichte der Gutachter;
4. Stellungnahme des Fakultätsrates zur Juniorprofessur.
Dafür ist es sinnvoll, dass die jeweilige Fakultät aus ihren Mitgliedern eine Kommission einberuft, die die angeführten Unterlagen einfordert, zusammenstellt und würdigt. Auf der Grundlage der genannten Unterlagen hat diese Kommission einen Bericht zu verfassen, welcher schließlich dem Fakultätsrat vorzulegen ist. Der Fakultätsrat spricht sodann unter Berücksichtigung aller vorliegenden Dokumente eine Empfehlung für das Präsidium aus.
Die Zwischenevaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der TU Clausthal hat im dritten Jahr einer jeden Juniorprofessur zu erfolgen und soll einen Monat vor Ablauf des dritten Jahres abgeschlossen sein. Für einen fristgerechten Beginn und ein fristgerechtes Ende des gesamten Evaluationsverfahrens innerhalb des zunächst auf drei Jahre angelegten Dienstverhältnisses hat die Fakultät Sorge zu tragen. Ist eine fristgerechte Abwicklung des Verfahrens infolge von Versäumnissen seitens der Fakultät nicht möglich, so darf diese Tatsache der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor nicht zum Nachteil gereichen. Somit wird sichergestellt, dass zum Ende des zunächst auf drei Jahre befristeten Dienstverhältnisses rechtzeitig über eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses entschieden werden kann. Konkret hat die Fakultät hierzu nach zweieinhalb Jahren einer jeden Juniorprofessur das Zwischenevaluationsverfahren einzuleiten mit der Aufforderung an die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor, einen Eigenbericht bei der Evaluationskommission einzureichen. Zeitgleich zur Aufforderung an die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor zur Einreichung des Eigenberichtes hat die Fakultät eine Evaluationskommission einzuberufen.
Der Präsident der TU Clausthal soll nach positiver Zwischenevaluation der Leistungen das jeweilige Beschäftigungsverhältnis der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors (mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors) um weitere drei Jahre verlängern. Bei einer negativen Zwischenevaluation soll das jeweilige Beschäftigungsverhältnis unter Aufrechterhaltung des Status der Juniorprofessur auf Antrag des Fakultätsrates und mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors um ein Jahr verlängert werden, um den Abschluss laufender Arbeiten sicherzustellen sowie der Suche nach einem Arbeitsplatz außerhalb der Hochschule zu dienen.
Die für die Entscheidungsfindung des Präsidiums notwendigen Evaluationselemente werden nachfolgend weiter konkretisiert.
3. Inhaltliche Ausgestaltung der Zwischenevaluation
Die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor fertigt einen Eigenbericht über ihre/seine bisherige und künftige Forschungs- und Lehrtätigkeit an, welcher unverzüglich nach der Einleitung des Zwischenevaluationsverfahrens an die Fakultät übersandt wird. Mögliche Aspekte des in Schriftform der Evaluationskommission zu übermittelnden Eigenberichts sind unterteilt nach Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie sonstigen Aktivitäten:
Forschungstätigkeit:
- Lebenslauf, vollständige Liste der Publikationen und wissenschaftlichen Vorträge (ggf. Patente);
- Nennung und Erläuterung der durchgeführten und für die Zukunft geplanten Projekte;
- Darstellung der dabei relevanten Kooperationen mit anderen Wissenschaftlern;
- Gestellte Drittmittelanträge und eingeworbene Drittmittel;
- Sonstige Tätigkeiten, z. B. Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Gremien;
- Transferaktivitäten;
- Betreuung von Dissertationsvorhaben und ggf. andere Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
- Gutachtertätigkeit, Teilnahme an Tagungen/Fortbildungen.
Lehrtätigkeit:
- Erläuterung der Einbindung in die Ausbildung im entsprechenden Studiengang;
- Nennung der durchgeführten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Praktika) und Darstellung ihrer praktischen Umsetzung;
- Offenlegung und Kommentierung der intern durchgeführten Vorlesungsevaluationen;
- Darstellung sonstiger Aktivitäten wie Beratung und Betreuung von Studenten,
- Durchführung von Prüfungen und Betreuung von Studien- und Diplomarbeiten.
§ Sonstige Aktivitäten
- ggf. Beteiligung an der Selbstverwaltung der Universität, Mitgliedschaft in universitären Arbeitsgruppen u. Ä.
In ihrem/seinem Eigenbericht soll die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor nicht nur eine Dokumentation ihrer/seiner Tätigkeiten vornehmen, sondern auch eine persönliche Stellungnahme zu ihren/seinen langfristigen Forschungs- und Lehrvorhaben abgeben. Überdies können Pläne, Konzepte und Anregungen für die weitere Ausgestaltung der Juniorprofessur entwickelt werden. Neben den mit der Juniorprofessur verbundenen Chancen können ebenso Probleme selbstkritisch dargestellt und Lösungsvorschläge erörtert werden.
Weiterhin schlägt die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor mindestens drei Gutachter vor.
Die Evaluationskommission hat aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen: drei Professorinnen oder Professoren der Fakultät und je einer Vertreterin/einem Vertreter des Mittelbaus der Fakultät und der Studierenden. Dabei soll mindestens eine Professorin/ein Professor aus einem anderen Institut der Fakultät als dem der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors entstammen.
Als Grundlage dient der Evaluationskommission der von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor eingereichte Eigenbericht, welcher Aufschluss über die bisherige und künftige Forschungs- und Lehrtätigkeit der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors geben soll.
Die Evaluationskommission bestellt mit ihrer Einsetzung zwei Gutachter, welche i. d. R. der Vorschlagsliste der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors entstammen. Die Gutachter haben die Leistungen der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors in der Forschung und in der Lehre zu beurteilen.
Weder das HRG noch das NHG geben konkret vor, welche Gewichtung den Bereichen Forschung und Lehre bei der Zwischenevaluation zuzurechnen ist. Implizit ist von einer Gleichgewichtung auszugehen. Eine Beurteilung der individuellen Forschungs- und Lehrsituation der Juniorprofessorin bzw. des Juniorprofessors scheint allerdings angebracht.
Hinsichtlich der Bewertung der Forschungs- und Lehrleistung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors ist indes festzuhalten, dass gerade die Wissensvermittlung und die Verantwortung für Studierende und Graduierte ein wesentlicher Bestandteil der Juniorprofessur ist. Eine positive Bewertung der Lehrleistung ist daher als wesentlich für die Evaluation anzusehen.
Die Forschungstätigkeit der Juniorprofessorin/ des Juniorprofessors bildet gleichwohl eine entscheidende Säule der Zwischenevaluation. Gerade die aus der bislang durchgeführten und dokumentierten Forschungstätigkeit resultierenden Forschungsperspektiven für das vierte bis sechste Jahr der Juniorprofessur sind im Rahmen der Zwischenevaluation zu berücksichtigen.
Engagement in der universitären Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Das Engagement ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Engagement von Professorinnen und Professoren, welche eine unbefristete Stelle innehaben.
Die von der Evaluationskommission ausgewählten Gutachter sollen die Forschungs-, Lehr- und sonstigen Aktivitäten der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors in ihrem Gutachten würdigen und eine Empfehlung zur Verlängerung der Juniorprofessur abgeben. Als Grundlage für ihre Evaluation erhalten die Gutachter den von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor zusammengestellten Eigenbericht (Abschnitt II.3.1.) sowie diese Richtlinie.
Im Rahmen der Begutachtung ist allerdings zu beachten, dass die Vorgabe einheitlicher Begutachtungskriterien nicht als zielführend anzusehen sind, da einzelne Kriterien (Drittmittel, internationale Publikationen) in den jeweiligen Disziplinen sehr unterschiedliche Bedeutung und Realisierbarkeit aufweisen.
Daher sollen sich die ausgewählten Gutachter in ihrem Gutachten an folgenden Leitfragen orientieren:
§ Welchen Beitrag zur Forschung und Lehre des Fachgebietes leistet die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor?
§ Wie sind die Bedeutung und Realisierbarkeit der wissenschaftlichen Vorhaben für das vierte bis sechste Jahr der Juniorprofessur auf der Grundlage der begonnenen Forschungstätigkeit einzuschätzen?
§ Wie werden die Berufungsfähigkeiten nach Abschluss der zweiten Phase der Juniorprofessur eingeschätzt?
Neben der Evaluation durch Gutachter nehmen die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an den an der TU Clausthal regelmäßig stattfindenden internen Lehrevaluationen und ggf. an externen Evaluationen des Studiums teil. Diese sind ebenso wie die eingeholten Gutachten elementarer Bestandteil der Zwischenevaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.
3.4. Der Kommissionsbericht
Aufgrund der Informationen, welche der Evaluationskommission zugegangen sind, und zwar dem Eigenbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors, der Gutachten und der internen Lehrevaluationen, verfasst die Evaluationskommission einen Bericht in schriftlicher Form. Dieser Kommissionsbericht soll eine Beschreibung und Würdigung der Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie der sonstigen Aktivitäten der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors in ihrer/seiner bisherigen Zeit an der TU Clausthal umfassen. Überdies ist mit diesem Kommissionsbericht eine Einschätzung der weiteren wissenschaftlichen Entwicklung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors abzugeben. Er endet mit einer Empfehlung zur Frage der Verlängerung der Juniorprofessur.
Der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor wird der Kommissionsbericht zusammen mit den von der Evaluationskommission eingeholten Gutachten in anonymisierter Form und den internen Lehrevaluationen zwecks Stellungnahme unverzüglich nach seiner Fertigstellung zugänglich gemacht.
Nachdem die Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors beim Fakultätsrat eingegangen und der Kommissionsbericht der Evaluationskommission ebenfalls an den Fakultätsrat übersandt worden ist, stimmt dieser auf der Grundlage dieser Unterlagen über die Verlängerung der Juniorprofessur ab.
Zur Weiterleitung an das Präsidium verfasst der Fakultätsrat eine zusammenfassende Stellungnahme, die das Abstimmungsergebnis einschließt.
Unter Beachtung der in Abschnitt II.2. dargelegten Zeitvorgaben und der ihm zugegangenen Informationen seitens des Fakultätsrates entscheidet das Präsidium der TU Clausthal endgültig über die Verlängerung der Juniorprofessur. Eine Entscheidung erfolgt unverzüglich.
Anhang
Vorschlag einer zeitlichen Konkretisierung der Zwischenevaluation an der TU Clausthal
Evaluations- schritte | Gegenstand | Dauer | Zeithorizont Beginn des befristeten Dienstverhältnisses) |
1. Schritt | Aufforderung durch den Dekan an die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor zur Abgabe eines Eigenberichts und Einsetzung einer Evaluationskommission durch den Fakultätsrat | 4 Wochen | 2 Jahre, 5 Monate |
2. Schritt | Abgabe eines Eigenberichtes durch die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor sowie konstituierende Sitzung der Evaluationskommission |
| 2 Jahre, 6 Monate |
3. Schritt | Abschluss der Begutachtung durch Empfang der externen Gutachten sowie ggf. der internen Lehrevaluationen | 8 Wochen | 2 Jahre, 8 Monate |
4. Schritt | Auswertung der Evaluationsinformationen durch die vom Fakultätsrat einberufene Evaluationskommission onsberichtes | 4 Wochen | 2 Jahre, 9 Monate |
5.Schritt | Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors zum Kommissionsbericht, den eingeholten Gutachten und den internen Lehrevaluationen | 2 Wochen | 2 Jahre, 9 Monate, |
6. Schritt | Zusammenfassende Stellungnahme des Fakultätsrates | 2 Wochen | 2 Jahre, 10 Monate |
7. Schritt | Entscheidung des Präsidiums der TU Clausthal | Unverzüglich |
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